Herzlich willkommen! Uns liegt viel daran, dass in unserem Unternehmen alles mit rechten Dingen zugeht. Damit Missstände wie Korruption, Diskriminierung oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften schnell erkannt und behoben werden können, gibt es das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses Gesetz schützt Personen, die solche Missstände melden, vor möglichen negativen Konsequenzen.
Nach der EU-Whistleblowerrichtlinie müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem einrichten. Dies ist eine Maßnahme zur Bekämpfung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen.
Ein solches System hat die Sophienpflege mit der Berufung einer Rechtsanwältin als Ombudsfrau (Vertrauensanwältin) etabliert. Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob aus Frankfurt am Main steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sophienpflege, Geschäftspartnern und anderen als Ansprechpartnerin zur Verfügung, sofern sie einen vertraulichen Hinweis auf den Verdacht einer solchen Straftat oder ähnlich schwere Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Sophienpflege geben wollen.
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob (bei Abwesenheit vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rainer Burchert)
Die Ombudsfrau gibt Hinweise erst nach Prüfung an den Compliance-Beauftragten der Sophienpflege Jörg Pauly weiter, wenn die Hinweis gebende Person dazu ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht stellt sicher, dass die Identität von Hinweisgebern zuverlässig geschützt und gegenüber der Sophienpflege oder Dritten nicht offengelegt wird.
In Zweifelsfällen steht die Ombudsfrau auch für Beratungen zur Verfügung. Kosten entstehen dem Einzelnen in keinem Fall.
Weitere Informationen zu Ombudspersonen / Vertrauensanwälte in Frankfurt am Main: https://www.ombudsperson-frankfurt.de/sich-informieren/
Kontaktdaten der Ombudsfrau (Vertrauensanwältin)
Adresse: Buchert, Jacob & Partner, Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt a.M.
Telefon: 069 71 03 33 30 oder 06105 92 13 55
Fax: 069 71 03 44 44
E-Mail: dr-jacob@dr-buchert.de
Hinweise können auch über ein SSL-verschlüsseltes Kontaktformular auf der Webseite von Buchert, Jacob & Partner gegeben werden:
https://report.ombudsperson-frankfurt.de/de?c=Sophienpflege
(englisch: https://report.ombudsperson-frankfurt.de/en?c=Sophienpflege)
Externe Meldestelle
Es besteht die Möglichkeit Hinweise an externe Meldestellen (Bundesamt der Justiz, BaFin u.a.) abzugeben. Hinweisgebenden Personen wird empfohlen zunächst die internen Meldestellen der Sophienpflege zu nutzen. Nutzen sie diese nicht, sondern melden sie unmittelbar an externe Meldestellen, steht ihnen gleichermaßen Schutz zu.
Gerne beraten wir Sie hierzu auch bei Fragen.
Eine Offenlegung von Hinweisen z.B. in Medien und sozialen Netzwerken ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Wir empfehlen zuvor eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Daneben besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, sich direkt an den jeweiligen Vorgesetzten oder den Compliance-Beauftragten der Sophienpflege zu wenden.